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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Liebe Zeltplatznutzer/innen!

Die allgemeine Verrechtlichung aller Lebensbereiche und die nicht ganz unberechtigte Anspruchshaltung - immerhin ist für den Aufenthalt auch ein Nutzungsentgelt zu zahlen - machen es erforderlich, dass für die Nutzung des Zeltplatzes diese Nutzungsbedingungen vereinbart werden müssen. Euch und auch uns sollen sie vor unangenehmen Überraschungen schützen.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande zwischen dem "Trägerwerk Sankt Georg e.V." einerseits und demjenigen - persönlich -, der die verbindliche Anmeldung unterschrieben hat. Dies hat zur Folge, dass der Anmeldende nicht nur für die vereinbarten Übernachtungsgebühren haftet, sondern auch dafür, dass die angemeldete Gruppe willens und in der Lage ist, sich angemessen auf dem Platz zu verhalten und keine Schäden anrichtet.

Grundsätzlich kann der Zeltplatz nur nach vorheriger Anmeldung, der Anmeldebestätigung und einer Anzahlung in vereinbarter Höhe genutzt werden. In der Regel ist dies eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages bei Aufenthalten mit mehr als 3 Übernachtungen.

Die Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: Trägerwerk Sankt Georg e.V.
Geldinstitut: Pax-Bank eG
IBAN: DE73370601936000881013
BIC: GENODED1PAX

Mit der Anmeldebestätigung wird der Inhalt und der Umfang der vereinbarten Nutzung verbindlich geregelt.

2. Inhalt des Vertrages

Der "Trägerwerk Sankt Georg e.V." hat nur dafür einzustehen, dass ein Lagerplatz im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung steht und die in der Anmeldebestätigung genannten Leistungen erbracht werden.

Im Regelfall besteht kein Anspruch auf die alleinige Nutzung des Zeltplatzes, sofern es nicht anders vereinbart ist. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der "Trägerwerk Sankt Georg e.V." steht nicht dafür ein, dass die sich aus den allgemeinen Unterlagen, dem Prospekt oder sonstigen Medien ergebenden Ausstattungsmerkmale des Zeltplatzes für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Der "Trägerwerk Sankt Georg e.V." haftet auch nicht für den Erfolg der Veranstaltung. Die Benutzung des Zeltplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr der Gruppenmitglieder. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeiten ist ausgeschlossen. Für durch Gruppenmitglieder angerichtete Schäden haften die Gruppenleiter und der Anmeldende im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Über wesentliche Einschränkungen des Zeltplatzbetriebes wird der "Trägerwerk Sankt Georg e.V." die angemeldete Gruppe unverzüglich informieren.

Sollten sich Änderungen in der Teilnehmerzahl, der Dauer des Aufenthaltes etc. ergeben, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden.

Es besteht eine Haus- und Zeltplatzordnung. Sie ist ebenso Bestandteil der Nutzungsbedingungen wie die Nutzungsentgelte, die als Anlagen 2 und 3 den Anmeldeunterlagen beiliegen.

Die Zeltplatznutzer sind verpflichtet an der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Sauberkeit des Platzes mitzuwirken. Diesbezüglichen Anweisungen eines Beauftragten des "Trägerwerk Sankt Georg e.V.", in der Regel des Nachbarn Herrn Fischer, ist Folge zu leisten. Kommt eine Gruppe dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie, d.h. der Anmeldende für ggf. entstehende Kosten aufkommen.

3. Störungen des Vertrages

Der "Trägerwerk Sankt Georg e.V." (Adressen und Rufnummern s. Anmeldebestätigung) bzw. ein von diesem Beauftragter ist sofort über Störungen, insbesondere des Solarbetriebes, und Mängel auf dem Zeltplatz zu informieren. Dabei sind die Nutzer bei auftretenden Störungen verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Schadenminderungspflicht bei deren Beseitigung mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Kommen die Nutzer durch eigenes Verschulden dem nicht nach, so stehen ihnen Ansprüche gegen den "Trägerwerk Sankt Georg e.V." nicht zu.

Vor der Kündigung des Nutzungsvertrages wegen wesentlicher Mängel ist dem "Trägerwerk Sankt Georg e. V." eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ist Abhilfe unmöglich oder wird vom "Trägerwerk Sankt Georg e.V." verweigert, ist die Gruppe zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.

4. Rücktritt

Bei Stornierung der verbindlichen Anmeldung wird die Anzahlung einbehalten.

Bei Absage später als 6 Wochen vor Lagerbeginn werden 20% der voraussichtlichen Nutzungsentgelte als Nutzungsausfall fällig, falls keine anderweitige Belegung erfolgen kann.

Nebenabreden und Vereinbarungen etc., die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Berlin, den 01. 03. 2004

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